Mit folgenden Links wird von anderen Webseiten auf diese Seite verwiesen:
de | en | fr |
---|---|---|
Klima: Hinterfragen Gericht |
Climate: To Question Court |
Climat: Interrogatoire Tribunal |
⇑
Inhalt |
Wie beurteilen Sie dieses Urteil? Marcel Niggli: Rechtlich ist es schlicht falsch. Der Richter hat nicht Recht betrieben, sondern Politik. Im Prinzip müsste man ihn entlassen. |
de Allgemein en General fr Générale
de | en | fr |
---|---|---|
Klima-Politik Gericht |
Climate Politics Court |
Climat Politique Tribunal |
Aargauer Zeitung / Andreas Maurer
2020-01-19 de
Strafrechtsprofessor kritisiert den Freispruch der Klimaaktivisten:
«Diesen Richter müsste man entlassen»
Strafrechtler Marcel Niggli kritisiert, dass sich die Justiz vermehrt für das Gute statt für das Recht einsetze.
Diese Entwicklung hält er für gefährlich und erinnert ihn an das Recht im Nationalsozialismus.
Marcel Niggli ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Freiburg.
Er sieht im Freispruch von zwölf Klimaaktivisten nicht nur ein Fehlurteil, sondern auch eine besorgniserregende Tendenz der Justiz.
Ein Richter hat diese Woche Umweltaktivisten freigesprochen, die in einer Bank Tennis gespielt hatten.
Der Hausfriedensbruch sei durch einen Notstand, den Klima-Notstand, gerechtfertigt.
Wie beurteilen Sie dieses Urteil?
Marcel Niggli: Rechtlich ist es schlicht falsch.
Der Richter hat nicht Recht betrieben, sondern Politik.
Im Prinzip müsste man ihn entlassen.
Was hat er falsch gemacht?
Notstand bezeichnet die Konstellation, in der ich Rechte eines anderen verletzen darf, um höherstehende Güter aus einer unmittelbaren Gefahr zu retten.
Das ist nur zulässig, wenn es um Rechtsgüter von Individuen geht, etwa um Leib und Leben.
Das Lehrbeispiel ist bekannt:
Ich bin Bergsteiger und plötzlich schlägt das Wetter um.
Deshalb breche ich in Ihre Hütte ein, um mein Leben zu retten.
Diese Straftat ist durch den Notstand gerechtfertigt.
Nicht möglich ist eine Rechtfertigung aber bei Rechtsgütern der Allgemeinheit.
Das Klima gehört nicht einem Einzelnen, sondern allen.
Der Klimawandel stellt aber für jeden Einzelnen eine Gefahr dar.
Der Umgang mit dem Klimawandel ist eine staatliche Aufgabe, nicht eine individuelle.
Wenn es zulässig wäre, zum Schutz von Gütern der Allgemeinheit Straftaten zu begehen, wäre alles zulässig.
Jemand könnte Ihre Wohnung besetzen oder Ihre Hose wegnehmen mit dem Argument, er mache damit auf einen Missstand aufmerksam.
Die Frage wäre dann nur noch, ob die Tat verhältnismässig wäre.
Doch nicht einmal dies wäre im aktuellen Fall erfüllt.
Oder können Sie mir erklären, wie man das Klima rettet, wenn man in einer Bankfiliale Tennis spielt?
So entsteht eine Debatte, welche die Bank zu einer Reaktion zwingt.
Das sind indirekte Folgen.
Der Punkt ist: Ich darf das Recht im Namen eines Notstandes generell nur verletzen, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht und keine andere Rettung möglich ist.
Mit einer Tennispartie in einer Bank retten Sie gar nichts.
Die Absicht des Richters ist aber nachvollziehbar.
Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruches wäre für einen Protest in einer öffentlich zugänglichen Bank übertrieben.
Nein, überhaupt nicht.
Eine Bank ist nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich.
Es gibt ein Bundesgerichtsurteil zu einem Fall, in dem Leute in einer Tiefgarage protestiert haben, indem sie Seife auf Autos geleert haben.
Die Frage war: Ist die Tiefgarage öffentlich zugänglich, um Seife auszuleeren?
Jeder Betreiber einer Tiefgarage antwortet zu Recht:
Nein, sie ist zugänglich für Leute, die ihr Auto parkieren wollen.
Der Besuch muss etwas mit dem Geschäft zu tun haben, so ist es auch bei einer Bank.
Dennoch: Eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch wäre unverhältnismässig.
Nein. Wenn der Richter findet, die Protestierenden hätten verständliche Motive, könnte er eine minimale Strafe von einem Tagessatz sprechen, das wären dann vielleicht fünfzig Franken.
Es ist wesentlich, dass man nicht in das Haus einer Person eindringen kann, die das nicht möchte.
Deshalb muss eine Strafe erhalten, wer dieses Recht verletzt, auch wenn es nur eine kleine ist.
Ex-Bundesrichter Niklaus Oberholzer lobt das Urteil in einem Tamedia-Interview.
Es sei die Aufgabe eines Richters, sich einem Wandel anzupassen, auch dem Klimawandel.
Vielleicht ist es dann gut, dass Herr Oberholzer nicht mehr am Bundesgericht tätig ist.
Es ist nicht die Aufgabe eines Richters, sich irgendeinem Wandel anzupassen.
Die Aufgabe eines Richters ist es, das Recht anzuwenden.
Falls das Recht einem Wandel angepasst werden soll, kann die Politik die Gesetze ändern.
Ein Richter hat sich nicht für das Gute einzusetzen, sondern für das Recht.
Im letzten Jahrhundert haben wir schlechte Erfahrungen mit Richtern gemacht, die ihre Vorstellungen vom Guten über das Recht stellten.
Wie meinen Sie das?
Ich meine das Recht im Nationalsozialismus.
Es sollte dem Guten dienen.
Hitler und Himmler wollten - wie die Terroristen heute - nicht die Welt kaputt machen, sie kämpften für das Gute, nur hatten sie andere Vorstellungen davon, was gut ist.
Diese Polarisierung von Gut und Böse lässt sich auch heute beobachten.
Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung.
Ein Richter muss sich dem entziehen und nicht zwischen dem Guten und dem Bösen, sondern zwischen Recht und Unrecht unterscheiden.
Wie schätzen Sie die Chancen bei einem Weiterzug des Urteils ein?
100 zu 0. Die nächste Instanz wird das Urteil korrigieren.
Sonst müsste ein Gericht künftig gar nicht mehr ins Gesetz schauen, sondern nur noch beurteilen, ob es etwas für gut oder schlecht hält.
Bewegt sich die Justiz in diese Richtung?
Ja, leider.
Es besteht eine allgemeine Tendenz, dass sich die Justiz zunehmend für das Gute einsetzt.
Das ist extrem besorgniserregend, weil das nicht die Aufgabe der Justiz ist, sondern der Politik.
Diese Entwicklung findet vor allem in Bereichen statt, die tabuisiert sind.
So kann die Justiz heute praktisch alles rechtfertigen, was sich zum Bespiel gegen Terror, Pädophile oder Geldwäscherei richtet.
Dann findet gar keine Diskussion mehr über die Rechtmässigkeit statt.